- Hauptveranlagung
- Begriff des Steuerrechts.- 1. H. zur Vermögensteuer umfasste i.Allg. drei Kalenderjahre. Der H. wurde der Wert des ⇡ Gesamtvermögens (unbeschränkte Steuerpflicht) im ⇡ Hauptveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt.- 2. H. zur ⇡ Grundsteuer erfolgt im Anschluss an die Hauptfeststellung der ⇡ Einheitswerte des ⇡ Grundbesitzes (§ 16 GrStG).
Lexikon der Economics. 2013.